Frage:
Was haltet Ihr von Epilepsie?
carrie
2006-07-07 03:20:44 UTC
ich ahbe seit 27 Jahren diese Krankheit.Glauben manche von euch,dass das eine Geisteskrankheit ist?Mal im Ernst:was wisst ihr darüber?
Vierzehn antworten:
?
2006-07-07 03:25:54 UTC
Epilepsie ist absolut keine Geisteskrankheit!

Ich bin nur sehr sehr traurig darüber,dass die Medizin in dieser Sache noch in den Kinderschuhen steckt und noch nichts vernünftiges erfunden wurde,ausser die Erkrankten mit gefährlichen Medikamenten voll zu pumpen...

habe übrigens in meinem Leben schon einige Epileptiker gesehen und erlebt,man ist einfach nur hilflos und kann nicht helfen :(

du bist auf jeden Fall genau wie die anderen da draussen auch,nur mit dem kleinen Unterschied halt...

kann übrigens jeder bekommen...auch im späten Alter...
zombiemutti1976
2006-07-07 10:25:48 UTC
viele leute wissen nicht genau was das ist

es gibt doch menschen die mit ticks leben und auch die werden einfach für dumm und behindert hingestellt - obwohl die menschen nichts dafür können

auf der einen seite brüllen alle was aufklärung betrifft und auf der anderen seite meckern alle über die sogenannten behinderungen

man kann eigentlich kein urteil fällen über menschen die man nicht kennt - aber man tut es einfach

man wählt als mensch immer den leichtesten weg und nicht den weg den man zu wählen hat

habe im bekanntenkreis auch jemanden mit dieser krankheit und weis wie schnell die leute abgestempelt werden
2014-11-09 21:53:47 UTC
Es gibt mehrere Hundetraining Kurse online, aber nur wenige sind gut ... ich habe ein bisschen gesucht und am Ende habe ich befolgt dies schien mir die beste http://zug-hunde.info

Ich war sehr zufrieden und ich würde es jedem empfehlen!
hera
2006-07-09 18:45:42 UTC
Ich habe meine Diplomarbeit über Epilepsie geschrieben, unter anderem auch das Thema "Epilepsie--> eine Geisteskrankheit?" behandelt.



"Die meisten Menschen mit epileptischen Anfallserkrankungen sind geistig völlig normal, nur bei einem Teil der Patienten ist die zugrunde liegende Hirnerkrankung so ausgedehnt, dass weitere neurologische und psychische Symptome auftreten können.



Ganz selten leiden betroffene Erwachsene unter gelegentlich auftretenden Zuständen, die Symptome wie bei endogenen Psychosen (Geisteskrankheiten) aufweisen. Diese epileptischen Psychosen sind sehr selten und gut zu behandeln.



Einzelne epileptische Anfälle führen nicht zu einer Hirnleistungsminderung. Gefährlich sind in dieser Hinsicht häufige und schwere, große Anfälle und ein Status epilepticus.



Patienten, die Medikamente zur Anfallsprophylaxe einnehmen müssen, fürchten eine geistige Behinderung, da manche von ihnen eine Verlangsamung ihrer geistigen Vorgänge bemerken.



Zusammenfassend kann man sagen, dass die Medikamente zwar einen Einfluß haben, dieser aber gering ist. "(GRÖSSING – SOLDAN, 2006)
♥ sannah ♥
2006-07-09 15:10:46 UTC
In der Antike hat man die Menschen, die an Epilepsie litten, als "von den Göttern auserwählt" angesehen, weswegen diese Menschen dann auch ziemlich beliebt waren. Zum Beispiel Julius Caesar hatte Epilepsie. Erzähl das mal den Trotteln (sorry für den Ausdruck, aber ist doch wahr), die dich für geisteskrank halten!



Es ist generell sehr schlimm, wie schnell man in eine Schublade gesteckt wird, gerade wenn man dafür nichts kann, wie bei einer Krankheit.
top dog
2006-07-07 11:30:01 UTC
Epilepsie ist eine Krankheit, aber auf gar keinen Fall eine Geisteskrankheit.
Peter
2006-07-07 11:11:31 UTC
Und wenn's eine Geisteskrankheit wäre ? Was würde das daran ändern, daß der eine Epileptiker auf mich (oder sonstwen) sympathischer wirkt als der Andere ? Ebenso wie jeder andere Mensch auch.

Da kommt die uralte und schon abgedroschene Frage auf, was denn "normal" sei. Für einen Epileptiker ist es "normal", daß er seine Gewitter im Kopf hat. Andere, "normale" Menschen kommen heim und schlagen Frau und Kinder ... Da würde ich es persönlich vorziehen, Epileptiker zu sein, aber lieb zu meiner Familie.

Ich kenne zwei Epileptiker, beides ausgesprochen liebenswerte Menschen. Niemals würde mir auch nur im Traum einfallen, sie als geisteskrank zu sehen oder zu bezeichnen !
old knitterface
2006-07-07 10:36:04 UTC
epilepsie ist garantiert keine geisteskrankheit. mir wurde es mal so erklärt, daß der auslöser für einen krampfanfall vergleichbar ist mit einem blitzeinschlag, der für einen kurzen moment alle systeme zum ausfall bringt. ich hatte selbst vor ca. 30 j. nach einem schweren unfall für einen zeitraum von 2 jahren immer wieder diese anfälle. gottseidank war dieser spuk nur vorübergehend. diese, meist angeborene krankheit als geisteskrankheit zu bezeichnen zeugt m.e. nicht nur von unwissenheit, sondern auch von dummheit.
2006-07-07 10:35:35 UTC
Hallo Carrie

ja ich denke Dein Verdacht ist leider berechtigt! Es gibt immer noch Menschen die mangels Interesse oder Bildung denken das Epileptiker psych. krank sind.

Früher wurden Epileptiker auch in Anstalten gesperrt..was aber auch damit zusammenhing das es keine Möglichkeit der medikamentösen Einstellung gab. Die Patienten erlitten mit jedem Anfall eine größere Schädigung des Gehirns.

Auch war Aberglaube weit verbreitet und man vermutete in solchen Menschen den Teufel.

Ich hatte eine Patientin (1926 geb.) die von ihren Eltern aus Angst und Scham ein halbes Leben eingesperrt wurde..es wurde ihr-obwohl ansonsten gesund-verboten Kinder zu bekommen.

Ich denke die Zeiten haben sich schon geändert aber Dumme gibt es immer...oft ist es auch Angst vor dem Unbekannten!



Gruß Mende
Tina K.
2006-07-07 10:33:56 UTC
Zunächst mal hast Du aufgrund Deiner Erkrankung meine mitfühlenden Grüsse.



Und nein, Epi ist in keinem Fall eine Geisteskrankheit! Es hat körperliche Ursachen und Auslöser. Ich kenne mehrere Hunde mit Epi, dann müssten die ja auch "geisteskrank" sein. Haben Hunde einen "Geist" im Sinne dieses Wortes?! Ich rede ihnen nicht ab, dass sie intelligent sind und Gefühle haben.



Hast Du wirklich Probleme in der Richtung, dass man Dich für "geisteskrank" hält?! Das ist ja furchtbar!

Da hilft nur Aufklärung.



Gruß Tina K.
Stroem
2006-07-07 10:33:20 UTC
Sicherlich kann man als aussenstehender einen Epilepsieanfall nur schwer einordnen. Soweit mir bekannt ist, sieht man die Krankheit nicht. Sie äußert sich nur temprorär bzw. kann durch Medikamente eingestellt werden. Ich vermutet, dass es sich dabei um eine zeitweise Störung des Nervensystems handelt. Aber eine Einstufung als "geisteskrank" halte ich für völlig daneben.

Keine Ahnung ob diese Antwort sachlich richtig ist aber ich ging dir ja um das vermeintliche Wissen.
laura_malvina
2006-07-07 10:31:14 UTC
Epilepsie das ist eine am meisten geerbte Krankheit , aber keine Geisteskrankheit ! Wer in unseren Zeiten so was denkt muss echt Blöd sein. Meine Freundin hat auch Epilepsie. Sie hat sogar zwei gesunde Kinder geboren. Das war zwar sehr Risiko, aber Sie hat riskiert !
Maddog's FragenUndAntworten
2006-07-07 10:26:07 UTC
Geisteskrankheit? Sowas wie multiple Persönlichkeiten?



1. Symptomatische Epilepsien sind die Folge einer nachweisbaren Hirnschädigung (Fehlbildung, Narbe, Tumor o. ä.).

2. Bei den idiopathischen Epilepsien liegt eine erbliche Veranlagung zugrunde.

3. Findet man keine der beiden vorgenannten Ursachen, nennt man die Epilepsie kryptogen (Mit diesen Begriffen werden Erkrankung gekennzeichnet, deren Ursache bislang nicht herausgefunden werden konnte).
renate
2006-07-07 12:19:24 UTC
Anfallsleiden (Epilepsie)



Heike Elsner



An Epilepsie erkrankte Menschen sind, wenn keine zusätzlichen Behinderungen hinzukommen, in der Regel nur durch die Symptome eingeschränkt, die während des Anfalls auftreten. Wenn die heute zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten umfassend genutzt werden und eine optimalen Einstellung durch Medikamente erfolgt, können bis zu 80 Prozent aller an Epilepsie erkrankten Menschen zuverlässig anfallsfrei werden. Dann besitzen sie grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten hinsichtlich der Berufswahl wie Gesunde. Gravierende Einschränkungen ergeben sich jedoch im Einzelfall bei einer Kombination mit anderen Behinderungen, bei einer nicht optimalen medikamentösen Behandlung und bei sozialen und seelischen Auswirkungen der familiären und schulischen Sozialisation.

Beschreibung



Epilepsie und "Gelegenheitsanfälle": Die typische Erscheinungsform einer Epilepsie ist der Anfall, ausgelöst durch eine Funktionsstörung des Gehirns (exzessive Entladung von Neuronen). Das Auftreten eines Anfalls oder einzelner Anfälle bedeutet jedoch noch nicht, daß der Betroffene an einer Epilepsie erkrankt ist. Bei etwa jedem 20. Menschen (5 % der Bevölkerung) kommt es einmal oder wenige Male im Laufe des Lebens zu einem epileptischen Anfall. Wenn eine auslösende Situation vorgelegen hat (z.B. eine schwere Infektion, Alkoholentzug etc.) und sich Anfälle nicht unprovoziert wiederholen, spricht man nicht von Epilepsie, sondern von einer akuten epileptischen Reaktion oder von "Gelegenheitsanfällen". Bei etwa einem Prozent der Bevölkerung kommt es aber auch spontan - ohne eine auslösende Situation - immer wieder zum Auftreten epileptischer Anfälle. Nur bei dieser Personengruppe liegt eine Epilepsie vor. Etwa 50 Prozent aller Epilepsien treten bereits vor dem 10. Lebensjahr auf, etwa zwei Drittel bis zum 20. Lebensjahr.



Einteilung der Epilepsieformen: Das Krankheitsbild der Epilepsie ist nicht einheitlich, je nach der zugrundeliegenden Erkrankung, dem Anfallsursprung im Gehirn, den EEG-Befunden (Elektroenzephalographie), den auftretenden Anfallsformen und deren Verlauf werden die unterschiedlichen Erkrankungsformen in verschiedene epileptische Syndrome und Epilepsien unterteilt. Das heute gebräuchlichste und beste Klassifikationsschema - nach dem Vorschlag der Internationalen Liga gegen Epilepsie - unterscheidet nach folgenden Gesichtspunkten:

fokale (lokale, partielle) Epilepsien - die epileptische Aktivität geht von einem umschriebenen Ort im Gehirn aus, sie kann dort begrenzt bleiben oder sich auf weitere Hirngebiete ausbreiten; generalisierte Epilepsien - die epileptische Aktivität tritt vom Beginn des Anfalls an im gesamten Gehirn auf;

gemischt generalisierte und fokale Epilepsien;

idiopathische Epilepsien - auch unter Einsatz aller zur Verfügung stehenden Untersuchungsmöglichkeiten ist keine hirnorganische Ursache für die Epilepsie nachweisbar;

symptomatische Epilepsien - eine Schädigung des Gehirns als Ursache für die Epilepsie ist nachweisbar;

kryptogene Epilepsien - eine zugrundeliegende Hirnschädigung wird aufgrund begleitender Behinderungen vermutet, kann aber (bisher) nicht nachgewiesen werden.



Außerdem wird immer die auftretende Anfallsform benannt, wobei der den meisten Menschen bekannte große Anfall (Grand mal) mit Bewußtlosigkeit, Sturz und Zuckungen bei weitem nicht die häufigste Anfallsform ist. Wesentlich häufiger sind sogenannte kleine Anfallsformen, zum Beispiel:

Absencen mit einer Sekunden dauernden Bewußtseinspause ohne weitere Symptome,

einfach fokale Anfälle mit motorischen oder sensiblen Symptomen, die ein Körperteil oder einzelne Körperteile betreffen und ohne Bewußtseinsstörung auftreten,

oder komplex fokale Anfälle mit automatischen Bewegungen und mehr oder weniger eingeschränktem Bewußtsein.



Mögliche Begleiterscheinungen: Insbesondere bei fokalen Epilepsien finden sich nicht selten zusätzliche Störungen, die auf eine zugrundeliegende Hirnschädigung zurückzuführen sind. Hierzu gehören:

motorische Störungen, etwa im Sinne einer spastischen Parese (Muskelschwäche) unterschiedlichen Ausmaßes;

psychomotorische Störungen wie Störungen der Auge-Hand-Koordination;

neuropsychologische Defizite, zum Beispiel Störungen der verbalen oder optischen Merkfähigkeit oder des Gedächtnisses;

hirnorganische Psychosyndrome, zum Beispiel Schwächen in der Planungsfähigkeit oder affektiven Steuerungsfähigkeit.



Diese Störungen müssen, sofern sie vorhanden sind, berücksichtigt werden; sie dürfen aber keinesfalls allein aufgrund der Diagnose einer Epilepsie als gegeben angenommen werden. Insbesondere Personen mit generalisierten Epilepsien weisen solche Störungen in der Regel nicht auf.



Soziale und seelische Auswirkungen: Für die meisten Familien bedeutet die Tatsache, ein epilepsiekrankes Kind zu haben, eine starke Belastung. Es kommt immer wieder zu familiären Krisen, zu ungünstigen Reaktionen auf die Behinderung im Sinne von allzugroßen Einschränkungen, überbehütender oder überfordernder Erziehung, aber auch zu negativen Erfahrungen in Kindergarten, Schule oder in anderen sozialen Zusammenhängen. Zum Teil erleben epilepsiekranke Kinder und Jugendliche häufige Schulwechsel, Beziehungsabbrüche oder mißlungene Ausbildungsversuche ( Ausbildungsabbruch). Seelische Probleme sowie Verhaltensstörungen und verzögerte Reifung können die Folge sein. Unabhängig von der Art und Schwere der Epilepsie kann es deshalb zu folgenden Auswirkungen kommen:

übermäßige Selbstunsicherheit, wenig Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, unrealistische Selbsteinschätzung;

mangelnde Übung im sozialen Umgang, geringe eigene Entscheidungsfähigkeit, Unreife;

Überbewertung von Krankheit, Psychosomatosen (Psychosomatische Erkrankungen), depressive Symptome;

Auflehnung gegen die Erkrankung, Bagatellisieren von Risiken, fehlende Krankheitseinsicht;

Stimmungsschwankungen, geringe affektive Kontrolle.



Solche Störungen stellen zum Teil ein größeres Hindernis bei der beruflichen Eingliederung dar als die Epilepsie selbst. Wie bei hirnorganischen Störungen treten sie aber nicht grundsätzlich bei allen betroffenen Personen auf, und vor allem sind sie nicht als zwangsläufige Folge der Epilepsie (etwa im Sinne einer "Wesensänderung") zu betrachten. Bei geeigneter Behandlung können die genannten Störungen gemindert oder abgebaut werden. Wesentlich sinnvoller erscheint es natürlich, durch geeignete, frühzeitig einsetzende Maßnahmen das Auftreten seelischer Störungen zu verhindern.



Qualität der medikamentösen Behandlung: Je nach Qualität der Behandlung kann auch die medikamentöse Therapie einer Epilepsie eine zusätzliche Behinderung nach sich ziehen. Bei einer angemessenen Behandlung sollten keine Einschränkungen durch die Medikamente auftreten, man kann aber nicht davon ausgehen, daß die Behandlung in jedem Falle optimal ist. Insbesondere bei Kombinationen mehrerer Medikamente oder bei besonders hoher Dosierung können folgende Störungen auftreten:

Sehstörungen, Gleichgewichtsstörungen, Schwindel;

Zittrigkeit, feinmotorische Störungen, Verlangsamung;

Müdigkeit, Konzentrationsstörungen, Vergeßlichkeit;

Verhaltensstörungen, Reizbarkeit, Schlaflosigkeit, Depressivität;

Appetitstörungen mit Gewichtsabnahme oder -zunahme, Übelkeit, Verdauungsstörungen.



Wenn Überdosierungserscheinungen oder Nebenwirkungen von Medikamenten selbst zur Behinderung werden, sollte die medikamentöse Behandlung in jedem Falle überprüft werden, bevor möglicherweise von einem sonst gut geeigneten Beruf abgeraten oder das Scheitern in einer Berufsausbildung riskiert wird.



Kombination mit anderen Behinderungen: Ist eine Epilepsie mit schweren anderen Behinderungen kombiniert (z.B. erhebliche Körperbehinderung, geistige Behinderung oder psychische Behinderung), dann steht hinsichtlich der Berufswahl in der Regel die Mehrfachbehinderung im Vordergrund und bestimmt den weiteren Entscheidungsprozeß.



Berufswahl



Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit: Die schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Epilepsie verläuft häufig nicht optimal. Allzuoft werden epilepsiekranke Kinder an Schulen für Lernbehinderte/Förderschulen oder für Körperbehinderte beschult, obwohl ihre intellektuellen Fähigkeiten nicht beeinträchtigt sind oder lediglich festumschriebene Teilleistungsstörungen bestehen. Andererseits werden epilepsiekranke Kinder mit mehrfachen Beeinträchtigungen an allgemeinen Schulen auch aus falsch verstandenem Mitleid "mitgezogen", obwohl sie den Anforderungen nicht gewachsen sind. Beides kann zu einer völlig falschen Selbsteinschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit und zu zusätzlichen Lernstörungen oder Lernunlust führen. Außerdem können längere Krankenhausaufenthalte oder eine gestörte Lernfähigkeit während medikamentöser Umstellungen zu Schulversäumnissen und scheinbarer Lernbehinderung führen. Dringend erforderlich wäre hier eine bessere Aufklärung von Eltern, Lehrern und anderen Personen, die an der Auswahl der geeigneten Schulform beteiligt sind. Mit einer besseren Einschätzung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit eines epilepsiekranken Kindes könnten viele ungünstige Schul- und Ausbildungsverläufe und manche zusätzliche Behinderung vermieden werden.



Kriterien bei der Berufswahl: Bei der Berufswahl müssen sowohl die persönliche Neigung des Betroffenen als auch seine Eignung in ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Wenn wir einem Jugendlichen mit Epilepsie einen ungeliebten Beruf wegen vermeintlicher Gefährdungen in einem Wunschberuf "vorschreiben" wollten, würde das ein Scheitern vorprogrammieren und der beruflichen und sozialen Integration eher schaden als nützen. Steht gegen Ende der Schulzeit die Frage der Berufswahl an, muß bei jedem Betroffenen individuell ein Profil erstellt werden, das neben den persönlichen Interessen und Fähigkeiten auch die spezifischen Einschränkungen durch die Behinderung definiert. Dazu zählen folgende Punkte:

Art der Epilepsie, Anfallshäufigkeit, Behandlungsstand und Prognose;

hirnorganische Störungen auf motorischem, psychomotorischem, neuropsychologischem oder psychischem Gebiet;

reaktive psychische Störungen, Störungen der Persönlichkeitsentwicklung und Verhaltensstörungen.



Anhand der gefundenen Einschränkungen muß dann gemeinsam mit der Berufsberatung geprüft werden,

ob gewünschte Berufe zu verwirklichen sind,

ob vorbereitende Maßnahmen schulischer, pädagogischer, psychologischer oder medizinischer Art dazu verhelfen können, daß Berufswünsche zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden können,ob grundsätzlich von einem bestimmten Beruf abgeraten werden muß.



Wenn die berufliche Eignung auch nach Einbeziehung des Ärztlichen und des Psychologischen Dienstes des Arbeitsamts nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, kommt auch eine Berufsfindung oder Arbeitserprobung in Frage.



Möglichkeiten, bestehende Einschränkungen bei der Berufswahl zu mindern oder zu beheben, bieten beispielsweise:

# das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder ein Förderlehrgang mit dem Ziel, schulische Defizite aufzuholen, verschiedene Berufsbilder kennenzulernen und eigene Fähigkeiten besser einschätzen zu lernen;

eine der genannten Maßnahmen möglicherweise gezielt mit Internatsunterbringung, um soziale Defizite aufzuarbeiten und mehr Selbständigkeit zu erlernen;

einer der genannten Maßnahmen möglicherweise in einer speziellen Einrichtung für Epilepsiekranke mit dem Ziel, den Umgang mit der Erkrankung zu verbessern;

Überprüfung der medizinischen Behandlung, möglicherweise mit einer Änderung der Medikation oder der Klärung operativer Behandlungsmöglichkeiten, mit dem Ziel, die Häufigkeit der Anfälle zu senken.



Berufliche Eingliederung



Bei Anfallsfreiheit keine beruflichen Einschränkungen: An Epilepsie erkrankte Menschen sind, wenn keine zusätzlichen Behinderungen vorliegen, lediglich durch die während des Anfalls auftretenden Symptome eingeschränkt. Wenn keine fortschreitende Hirnschädigung zugrunde liegt und wenn es nicht zu häufigem Grand-Mal-Status kommt, dann führt die Epilepsie nicht zu einem Abbau geistiger Fähigkeiten und auch nicht zu einer Änderung der Persönlichkeit oder des Wesens. So muß jungen Menschen mit Epilepsie in diesem Zusammenhang die Angst genommen werden, ein Anfall führe zu einem Verlust geistiger Fähigkeiten. Bei Ausnutzung aller heute zur Verfügung stehenden Therapiemöglichkeiten können bis zu 80 Prozent aller an Epilepsie erkrankten Menschen zuverlässig anfallsfrei werden. Wichtig ist dabei, daß die betroffenen jungen Menschen selbst aktiv an der Therapie mitwirken (Compliance) und die Medikation konsequent einhalten. Bei Anfallsfreiheit sind an Epilepsie erkrankte Menschen gegenüber Gesunden unauffällig und weisen die gleiche Schwankungsbreite an Intelligenz, Geschicklichkeit oder seelischer Belastungsfähigkeit auf wie die sogenannte Normalbevölkerung. Prinzipiell stehen hier - je nach den sonstigen persönlichen und schulischen Voraussetzungen - alle Wege zu Berufsausbildung und Studium offen. Abgesehen von Berufen, die eine Fahrerlaubnis der Klasse II (Lkw) oder eine Erlaubnis zur Personenbeförderung (vom Taxi bis zum Flugzeug) erfordern , sollten bei diesen Personen keine beruflichen Einschränkungen bestehen.



Gutachten und Empfehlungen: Angelehnt an die Regelungen des Gutachtens Krankheit und Kraftverkehr (Bundesminister für Verkehr 1992), das die Tauglichkeit zum Führen eines Kraftfahrzeuges regelt , hat ein Arbeitskreis - unter anderen aus Vertretern der Berufsgenossenschaften, der Bundesanstalt für Arbeit, Fachleuten verschiedener Berufsbereiche und in der Epilepsiebehandlung spezialisierter Ärzte - bereits 1983 und in überarbeiteter Form 1994 Empfehlungen zur beruflichen Eignung von Personen mit Epilepsie herausgegeben. Beurteilt wurden bislang industrielle maschinenbautechnische und elektrotechnische Berufe. In den Empfehlungen wird davon ausgegangen, daß für diese Berufe bei folgenden Personen mit Epilepsie grundsätzlich keine Bedenken bestehen:

unter medikamentöser Behandlung mehr als zwei Jahre anfallsfrei;

nach operativer Behandlung mehr als ein Jahr anfallsfrei;

seit mehr als drei Jahren Anfälle ausschließlich im Schlaf;

ausschließlich Anfälle mit arbeitsmedizinisch nicht relevanten Symptomen (kein Sturz, keine Bewußtseinsstörung, keine Störungen der Willkürmotorik).



Derzeit werden im genannten Arbeitskreis Empfehlungen für Berufe aus dem sozialen und medizinischen Bereich (Erzieherberufe, Kranken- und Altenpflege, Krankengymnastik, Laborberufe etc.) entwickelt. Hierbei zeichnet sich ab, daß für den beschriebenen Personenkreis auch bei diesen Berufen keine Bedenken bestehen. Voraussichtlich wird sich für andere Berufsbereiche ein ähnliches Bild abzeichnen.



Gefährdungen und damit zugleich berufliche Einschränkungen ergeben sich bei Personen, die noch arbeitsmedizinisch relevante Anfälle haben, und zwar mit folgenden Symptomen:

Bewußtseinsstörung,

Verlust der Haltungskontrolle,

Störung der Willkürmotorik.



Die Empfehlungen zur beruflichen Eignung von Personen mit Epilepsie berücksichtigen ausschließlich die Epilepsie, zusätzliche Störungen oder Mehrfachbehinderungen müssen gesondert betrachtet werden.



Individuelle Beurteilung: Die weiter oben beschriebene medizinische Einteilung der Epilepsieformen ist sinnvoll unter dem Aspekt der Behandlung. Für die Beurteilung beruflicher Eignung hilft die medizinische Klassifikation jedoch nicht weiter. So ist die Unterscheidung zwischen fokalen und generalisierten Epilepsien unabdingbare Voraussetzung für die Auswahl des richtigen antiepileptischen Medikaments , sagt aber nichts darüber aus, ob der Betroffene während eines Anfalls beispielsweise stürzt oder nicht. Die Angabe "komplex fokaler Anfall" gibt dem Arzt Anhaltspunkte für Behandlungsmöglichkeiten und Prognose, sagt aber nichts darüber aus, ob der Betroffene während des Anfalls unbeweglich an seinem Platze stehen bleibt oder ob er umhergeht und sinnlose Bewegungen ausführt. Bei jedem individuellen Fall ist also zu erfragen, welche gefährdenden Symptome auftreten. Kombiniert mit der Häufigkeit der Anfälle, mit möglichen Schutzmechanismen (tageszeitliche Bindung der Anfälle, sichere Vorgefühle, vermeidbare Anfallsauslöser) und den speziellen Bedingungen an einem Arbeitsplatz ergibt sich ein Grad der Eignung für bestimmte Berufe.



Berufsausbildung: Bei günstigen Voraussetzungen - Anfallsfreiheit oder nicht relevante Anfälle, keine zusätzlichen Störungen - steht der Berufsausbildung in einem Betrieb nichts im Wege. Auch Tätigkeiten, die bisher noch weitgehend als ungeeignet betrachtet werden (Absturzgefahr, Maschinen mit offenen, rotierenden Teilen) können in der Regel problemlos ausgeführt werden. Es ist jedoch stets abzuwägen, ob das Verletzungsrisiko bei dem epilepsiekranken Bewerber deutlich höher ist als bei einer "Normalperson". Nach den aktuellen medizinischen Erkenntnissen ist dies nach zweijähriger Anfallsfreiheit nicht mehr der Fall.



Treten noch Anfälle auf, so wird eine betriebliche Berufsausbildung nur in Berufen in Frage kommen, bei denen keine wesentliche Verletzungsgefahr zu erwarten ist, in denen keine besondere Aufsichtspflicht gegenüber anderen Personen besteht und in denen durch auftretende Anfälle keine sonstigen Schäden (z.B. ökonomischer Schaden) zu erwarten sind. Die Bereitschaft, während einer betrieblichen Berufsausbildung ein gewisses Risiko zu tragen, ist eher als gering anzusehen. Bei Bedarf können jedoch technische Hilfen (Schutz- und Sicherheitsvorrichtungen) am Ausbildungs- oder Arbeitsplatz finanziert werden. Wenn bei jungen Menschen noch relevante Anfälle auftreten und besonders wenn zusätzliche Störungen vorliegen, wird oft nur eine Berufsausbildung in einem Berufsbildungswerk (BBW) oder in sonstigen Reha-Einrichtungen in Frage kommen. Fast alle Berufsbildungswerke nehmen Auszubildende mit Epilepsien auf. Die Möglichkeit, ausbildungsbegleitend auch die medizinische Behandlung fachgerecht zu optimieren, besteht bislang vor allem im Berufsbildungswerk Bethel. Kann eine Ausbildung in dieser Einrichtung nicht durchgeführt werden (z.B. bei zusätzlicher Sinnesbehinderung oder Körperbehinderung), dann sollte ein Berufsbildungswerk oder eine andere Reha-Einrichtung unter dem Gesichtspunkt ausgewählt werden, daß die Kooperation mit einer Epilepsie-Ambulanz oder einem Epilepsie-Zentrum möglich ist. Eine Übersicht über die bundesweit vorhandenen Epilepsie-Ambulanzen ist bei der Stiftung Michael erhältlich (Münzkamp 5, 22339 Hamburg, Tel 0 40 / 5 38 85 40).



Vor allem bei einer Kombination mit anderen Behinderungen (Mehrfachbehinderung) wird eine Berufsausbildung nicht immer möglich sein. Für Personen mit einem Defizit an intellektuellen Fähigkeiten, aber einer guten praktischen Begabung, kann beispielsweise ein Förderlehrgang sinnvoll sein. Für einzelne junge Menschen mit Epilepsie wird trotz Nutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die Werkstatt für Behinderte (WfB) als einzige Möglichkeit bleiben, da das Zusammenwirken von schwer behandelbarer Epilepsie mit hirnorganischen und psychischen Störungen keine Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuläßt.



Heike Elsner

Ärztin, Berufsbildungswerk Bethel, Ärztlicher Dienst



Literatur

Arbeitskreis zur Verbesserung der Eingliederungschancen von Personen mit Epilepsie (Hrsg.): Empfehlungen zur Beurteilung beruflicher Möglichkeiten von Personen mit Epilepsie. In: Die Rehabilitation 33(1994) 171-176.

# Bundesminister für Verkehr (Hrsg.): Krankheit und Kraftverkehr. Gutachten des gemeinsamen Beirats für Verkehrsmedizin. Bonn 1992.

# Matthes, A./Schneble, H.: Epilepsien - Diagnostik und Therapie für Klinik und Praxis. Stuttgart 1992.



Medien/Ratgeber

Bundesanstalt für Arbeit (Hrsg.): Stichwort: Anfallsleiden/Epilepsie. Informationen für Jugendliche und Eltern. Faltblattreihe Ausbildung Beruf Chancen. Erhältlich bei der Berufsberatung des Arbeitsamts.

Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e. V. (Hrsg.): Epilepsiekranke. Schriftenreihe Kommunikation zwischen Partnern, Band 204. Düsseldorf 81993.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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